Laserreinigung beauftragen, Gerät kaufen oder mieten? Eine Entscheidungshilfe für Betriebe

Kurz gesagt: Für einzelne Projekte oder unregelmäßigen Bedarf ist die Beauftragung eines Dienstleisters meist die einfachste Lösung – Gerät, Erfahrung, Absaugung und Laserschutz bringt er mit. Ein eigenes Gerät lohnt sich, wenn Sie regelmäßig selbst reinigen, etwa in Instandhaltung oder Fertigung. Wer ein Reinigungsgerät gewerblich betreibt, braucht in der Regel einen Laserschutzbeauftragten nach der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV).

Welche drei Wege gibt es?

Dienstleister beauftragenGerät kaufenGerät mieten
Geeignet fürEinzelprojekte, wechselnde AufgabenRegelmäßige, gleichartige ReinigungKurzfristige Einzelaufgaben
Erfahrung und ParameterBringt der Dienstleister mitAufbau im eigenen Team, mit EinweisungMuss selbst erarbeitet werden
Laserschutz (OStrV)Kümmert sich der Dienstleister am EinsatzortEigene Pflicht, Laserschutzbeauftragter nötigEigene Pflicht, auch bei Miete
AbsaugungImmer dabeiMuss mit angeschafft werdenMuss geklärt werden
KostenstrukturNach Aufwand, ab 150 €/h nettoInvestition plus WartungMiete plus eigener Personalaufwand
Angebot bei Laser2CleanJa, bundesweit vor OrtJa, mit Beratung, Vorführung, EinweisungNein

Wann lohnt sich ein Dienstleister?

  • Sie haben ein einzelnes Projekt oder Reinigungen nur in größeren Abständen.
  • Die Aufgaben wechseln stark: heute Rost am Stahlbau, morgen Trennmittel an Formen, übermorgen Altlack.
  • Sie möchten sich nicht um Laserschutz, Schulung und Wartung kümmern.
  • Das Ergebnis muss dokumentiert werden, etwa mit Vorher-Nachher-Bericht.

Als Dienstleister arbeiten wir bundesweit vor Ort, mit gepulsten und CW-Lasern, und wählen das Gerät passend zu Untergrund und Verschmutzung. Die Absaugung ist bei jedem Einsatz dabei. Abgerechnet wird nach Aufwand, ab 150 €/h netto. Bei wiederkehrendem Bedarf sind Wartungs- und Rahmenverträge möglich.

Wann lohnt sich ein eigenes Laserreinigungsgerät?

  • Sie reinigen regelmäßig, zum Beispiel Formen, Schweißnähte oder Vorrichtungen in der eigenen Fertigung.
  • Die Aufgabe ist weitgehend gleich, sodass Parameter einmal festgelegt und wiederholt werden können.
  • Sie haben Personal, das geschult werden kann, und einen geeigneten Arbeitsbereich.
  • Kurze Reaktionszeiten sind wichtiger als externe Planung.

Laser2Clean verkauft Laserreinigungsgeräte mit Beratung aus der Praxis: Wir klären, welches System zu Material und Verschmutzung passt – gepulst für empfindliche Oberflächen, CW für robuste Flächen. Auf Wunsch führen wir das Gerät vorab an Ihrem Material vor, weisen Ihr Team bei der Übergabe ein und übernehmen Service und Wartung für bei uns gekaufte Geräte.

Was sollten Sie beim Mieten beachten?

Mieten klingt nach der günstigen Mitte, ist bei Laserreinigung aber nicht so einfach wie bei einem Hochdruckreiniger. Auch für ein gemietetes Gerät gelten im gewerblichen Einsatz die Pflichten aus dem Arbeitsschutz. Hinzu kommen die richtige Geräteauswahl, die Einstellung der Parameter und die Absaugung – ohne Erfahrung kostet das Zeit, und falsche Einstellungen können den Untergrund schädigen. Laser2Clean vermietet deshalb keine Geräte. Für einzelne Projekte übernehmen wir die Reinigung, für dauerhaften Bedarf beraten wir Sie zum Kauf.

Brauche ich einen Laserschutzbeauftragten?

Handgeführte Laserreinigungsgeräte gehören in der Regel zur Laserklasse 4. Nach § 5 Abs. 2 OStrV muss der Arbeitgeber vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 einen sachkundigen Laserschutzbeauftragten schriftlich bestellen, sofern er nicht selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt. Konkretisiert werden die Anforderungen in den Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS Laserstrahlung). Dazu gehören eine Gefährdungsbeurteilung, ein abgegrenzter Laserbereich, geeignete Schutzbrillen und die Unterweisung der Beschäftigten.

Beim Kauf eines Geräts weisen wir Sie auf diese Pflichten hin und weisen Ihr Team in den sicheren Betrieb ein. Die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten selbst erfolgt über entsprechende Lehrgänge. Beauftragen Sie uns als Dienstleister, kümmern wir uns um den Laserschutz am Einsatzort.

Welche Kosten gehören beim Kauf in die Rechnung?

Neben dem Gerätepreis zählen die Absaugung, Laserschutzbrillen und gegebenenfalls Abschirmungen, die Ausbildung eines Laserschutzbeauftragten, die Einweisung der Bedienpersonen, Wartung sowie die Arbeitszeit Ihrer eigenen Mitarbeiter. Entscheidend ist die Auslastung: Ein Gerät, das nur wenige Tage im Jahr läuft, rechnet sich selten. Bei regelmäßigem Einsatz in Fertigung oder Instandhaltung kann es dagegen die wirtschaftlichere Lösung sein. Wir rechnen diese Frage gern mit Ihnen anhand Ihrer tatsächlichen Aufgaben durch.

Wie treffen Sie die richtige Entscheidung?

Ein guter Weg ist, mit einer Dienstleistung zu starten: Wir reinigen eine Musterfläche oder einen ersten Auftrag und dokumentieren Aufwand und Ergebnis. Danach wissen Sie, welche Laserart passt, wie viel Zeit nötig ist und wie oft die Aufgabe anfällt. Auf dieser Grundlage lässt sich sachlich entscheiden, ob ein Wartungsvertrag oder ein eigenes Gerät die bessere Lösung ist.

Häufige Fragen

Kann ich bei Laser2Clean einen Laser mieten?

Nein, wir vermieten keine Geräte. Wir übernehmen die Reinigung als Dienstleistung oder verkaufen Geräte mit Beratung, Vorführung und Einweisung.

Brauche ich für ein Laserreinigungsgerät einen Laserschutzbeauftragten?

Bei gewerblichem Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 in der Regel ja (§ 5 Abs. 2 OStrV). Handgeführte Reinigungslaser gehören meist zur Klasse 4.

Kann ich ein Gerät vor dem Kauf testen?

Ja. Auf Wunsch führen wir das Gerät an Ihrem Material vor, damit Sie das Ergebnis vor der Entscheidung sehen.

Welcher Laser ist der richtige: gepulst oder CW?

Gepulste Laser eignen sich für empfindliche Oberflächen und dünne Schichten, CW-Laser für robuste Flächen. Wir beraten anhand Ihres Materials.

Warten Sie auch Geräte anderer Hersteller?

Nein. Service und Wartung übernehmen wir für Geräte, die bei Laser2Clean gekauft wurden.

Was kostet die Laserreinigung als Dienstleistung?

Wir rechnen nach Aufwand ab, ab 150 €/h netto. Ein erstes Angebot erstellen wir anhand von Fotos.

Erst testen, dann entscheiden

  • Schicken Sie uns zwei bis drei Fotos (Gesamtansicht und Detail) per WhatsApp an 0172 1343917 oder über unser Anfrageformular. Nennen Sie Material, ungefähre Größe, Einsatzort und Ihr Zeitfenster.
  • Sie erhalten ein erstes Angebot anhand der Fotos. Für eine belastbare Planung reinigen wir eine Musterfläche und dokumentieren das Ergebnis in einem Vorher-Nachher-Bericht.
  • Abgerechnet wird nach Aufwand, ab 150 €/h netto. Für wiederkehrende Reinigungen bieten wir Wartungs- und Rahmenverträge an.

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